Gebühren

Für die Betreuung der Kinder in unserer Einrichtung sind Entgelte entsprechend des Gesetzes zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen im Freistaat Sachsen (SächsKitaG) zu entrichten.
Die Höhe des Elternbeitrages wird durch die Stadt Dresden festgelegt.
Änderungen werden durch Aushänge im Kindergarten, durch Veröffentlichen auf der Homepage oder im Sächsischen Amtsblatt bekannt gegeben.


Kindergarten
    1. Kind 166,01€ / 141,11€ (alleinerziehend)
    2. Kind 99,61€ / 74,70€ (alleinerziehend)
    3. Kind frei
Der Kostenbeitrag für das Mittagessen beträgt z. Z. im Kindergarten 3,70 Euro pro Essen - für das Frühstück und die Vesper erheben wir einen monatlichen Betrag in Höhe von 15,00 Euro.

Der Eurythmiebeitrag beträgt 7,00 Euro pro Monat, außerdem belasten wir jede Familie mit einem Trägerbeitrag in Höhe von 2,00€ pro Monat - dieser dient zur Abdeckung des Eigenanteils, den der Kindergarten zu den Betriebskosten erbringen .